Nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt ~ Was darf man und was darf man nicht?

Hej-hej,

bei der Einarbeitung älterer Literatur und deren Abbildungen (s. z.B. https://wiki.opensourceecology.de/Hilfe:Ältere_Literatur_auffinden) stoße ich bei der Münchner https://www.digitale-sammlungen.de auf den Rechtehinweis …

Digitalisat: Kein Urheberrechtsschutz - Nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt (https://rightsstatements.org/page/NoC-NC/1.0/?language=de)

Es mag wie Krümelkackerei scheinen, aber mir ist die genaue Grenze nicht klar, welche geschäftigeTätigkeit daraus noch zu »Nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt« paßt, und welche ein Verstoß gegen »Nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt« ist.

Nun. Was ist die genaue Abgrenzung, ab wann wird es kommerziell? Landläufig, vermutlich wenn ein Zusatzverdienst dabei rausspringt oder Gewinnabsicht.

(1) Rechtliche Frage: Darf man so eine Abbildung rein für den Materialpreis ausdrucken und verkaufen – also ein Null-Geschäft, weil eigentlich nur Materie verwendet wird, aber man davon kein Brot kaufen kann ;-), weil ja nur das Material beglichen wird – oder ist das für-den-Materialpreis-ausdrucken-und-verkaufen schon ein kommerzieller Akt?

(2) Rechtliche Frage: Wenn ich es eigenhändig abzeichne mit der Hand, und nachfolgend mit meiner Handzeichnung durch Bücherverkauf Geld dazuverdiene, ist das dann ein Verstoß gegen »Nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt« oder ist das erlaubt?

(3) Rechtliche Frage: Wenn ich in solch einem Buch lese, und mir die Ideen zueigen mache und darauf einen Geschäftsverdienst aufbaue, weil ich die Inhalte anwende und weiterentwickle, ist das ein Verstoß gegen »Nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt« ?

Was ist erstellbar, erlaubt, und was darf man nicht aus solchen Arbeiten erstellen?
Weiß da jemand die gesicherte rechtliche Umgrenzung?

Danke für erhellende und sichere Auskünfte.

(Nachtrag: vielleicht sollte man es nur für den Fall OSEG e.V. ausfindig machen, da das die einzige Nutzungsform für uns ist; Selbständigkeit ist wohl ein anderes Kapitel, auch wichtig, aber hier wohl nachrangig)

viele Grüße
Andreas

Auf der Seite Häufuger Fragen und Antworten (https://www.digitale-sammlungen.de/de/faq#9) gibt es eine Teilantwort:

Ich möchte Ihre Digitalisate nachnutzen. Was muss ich beachten?
Prüfen Sie zuerst, wofür Sie die Digitalisate benötigen:

Private Nutzung oder Einsatz in Forschung und Lehre (ohne Veröffentlichung): Sie können unsere Digitalisate jederzeit kostenfrei herunterladen und nutzen.

Veröffentlichung in einer Publikation, Integration auf einer Website oder andere Nachnutzung: Wenden Sie sich bitte an uns (siehe Kontakt) und teilen Sie uns mit, welche Digitalisate Sie nachnutzen möchten und in welchem Rahmen. Planen Sie die Nachnutzung unserer Scans für eine Publikation, so benötigen wir folgende Angaben von Ihnen: Verlag, Auflagenhöhe, Print und/oder E-Book-Veröffentlichung. Je nach Art der Nutzung können ggf. Gebühren anfallen.

… und … https://www.digitale-sammlungen.de/de/faq#11

Darf ich Ihre Bilder kommerziell nutzen?
Grundsätzlich ja. Bitte nutzen Sie unser Bestellformular und geben Sie den Verwendungszweck an. Beachten Sie dabei unsere Reproduktionsgebühren. Jede kommerzielle Nutzung unserer Digitalisate ist genehmigungs- und kostenpflichtig. Die Bereitstellung der Imagedateien erfolgt nach Vorauszahlung der Rechnung. Mit der Bereitstellung ist auch die Genehmigung zur Veröffentlichung von unserer Seite her erteilt, eine gesonderte Veröffentlichungsgenehmigung erfolgt nicht. In manchen Fällen benötigen Sie für die kommerzielle Nutzung unserer Digitalisate eine Sondergenehmigung. Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt mit uns auf.

Eine hypothetische Ergänzung.

  1. Könnte eine KI zukünftig eine juristische ‚Person‘ werden?
  2. Könnte eine KI Gewinnabsichten hegen?

ja es gibt ja auch die menschlich-philosophische Betrachtung, daß der Bibliothek ja schon eine Leistung (Steuergelder) erbracht wurden:

  1. im Falle MDZ München haben die Bayern mit ihren Steuergeldern dafür (schon) bezahlt, daß die Bibliothek arbeiten kann und die Dinge veröffentlicht … usw., dann landet man bei ähnlichen Fragen, wie:

    • für was die Gebühren (kann ja einen guten Nutzen haben) und
    • wie hoch sollten die Gebühren sein usw.
  2. ein Berliner (oder nicht-Freistaat-Bayer-Angehöriger) hat da für die Bibliothek ws. noch nichts einbezahlt und müßte bei kommerzieller Nutzung eigentlich mehr einbezahlen (oder so ähnlich)