Hej-hej,
bei der Einarbeitung älterer Literatur und deren Abbildungen (s. z.B. https://wiki.opensourceecology.de/Hilfe:Ältere_Literatur_auffinden) stoße ich bei der Münchner https://www.digitale-sammlungen.de auf den Rechtehinweis …
Digitalisat: Kein Urheberrechtsschutz - Nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt (https://rightsstatements.org/page/NoC-NC/1.0/?language=de)
Es mag wie Krümelkackerei scheinen, aber mir ist die genaue Grenze nicht klar, welche geschäftigeTätigkeit daraus noch zu »Nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt« paßt, und welche ein Verstoß gegen »Nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt« ist.
Nun. Was ist die genaue Abgrenzung, ab wann wird es kommerziell? Landläufig, vermutlich wenn ein Zusatzverdienst dabei rausspringt oder Gewinnabsicht.
(1) Rechtliche Frage: Darf man so eine Abbildung rein für den Materialpreis ausdrucken und verkaufen – also ein Null-Geschäft, weil eigentlich nur Materie verwendet wird, aber man davon kein Brot kaufen kann ;-), weil ja nur das Material beglichen wird – oder ist das für-den-Materialpreis-ausdrucken-und-verkaufen schon ein kommerzieller Akt?
(2) Rechtliche Frage: Wenn ich es eigenhändig abzeichne mit der Hand, und nachfolgend mit meiner Handzeichnung durch Bücherverkauf Geld dazuverdiene, ist das dann ein Verstoß gegen »Nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt« oder ist das erlaubt?
(3) Rechtliche Frage: Wenn ich in solch einem Buch lese, und mir die Ideen zueigen mache und darauf einen Geschäftsverdienst aufbaue, weil ich die Inhalte anwende und weiterentwickle, ist das ein Verstoß gegen »Nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt« ?
Was ist erstellbar, erlaubt, und was darf man nicht aus solchen Arbeiten erstellen?
Weiß da jemand die gesicherte rechtliche Umgrenzung?
Danke für erhellende und sichere Auskünfte.
(Nachtrag: vielleicht sollte man es nur für den Fall OSEG e.V. ausfindig machen, da das die einzige Nutzungsform für uns ist; Selbständigkeit ist wohl ein anderes Kapitel, auch wichtig, aber hier wohl nachrangig)
viele Grüße
Andreas