Vereinszweck

Habe den Vereinszweck um folgendes erweitert:

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, und der Erziehung.

konkretere Bildungsrichtungen, so wie offiziel als „Gemeinnützige Zwecke“ erkannt werden: § 52 AO - Gemeinnützige Zwecke - dejure.org

Die Mittel habe ich nicht geändert.

Ich würde einfach nur schreiben: Förderung der Wissenschaft, Forschung und Bildung.

„Erziehung“ würde ich unbedingt vermeiden.

Ich würde alles übernehmen so wie es im Gesetz ist: http://dejure.org/gesetze/AO/52.html
Deswegen ist es auch so beschrieben.

Warum würdest Du Erziehung vermeiden? Ich würde es drin haben, weil irgendeinen Tag kann es passieren, dass wir oder jemand von uns Kinder die Fähigkeiten beibringt. Ich möchte eine solche potentielle Satzungsänderung vermeiden.

@ Nikolay: In der Abgabenordnung ist noch eine ganze Menge mehr drin z.B. Umweltschutz, Pflanzenzucht, Völkerverständigung etc.und, und … Nicht alles was da aufgeführt wird ist nötig - Erziehung also auch nicht. Und wenn jemand Kindern Fähigkeiten beibringt hat das zunächst mal nichts mit Erziehung zu tun. Erziehung hat die Aufgabe und das Ziel im (jeweiligen) gesellschaftlichen System zu funktionieren. Deshalb bin ich auch sehr dafür dies zu streichen und genauso die Studentenhilfe - wir wollen kein Bafög-Ersatz sein. Andererseits fehlt fehlt für mich der Zweck „Aufbau von resilienten Gemeinden“.
Ansonsten finde ich den Satzungsvorschlag inzwischen so aufgeblasen, dass ich darin unseren ursprünglichen Sinn nicht mehr erkennen kann. Zum Teil wird auch in §§ auf andere Bezug genommen wo ich dann keinen Zusammenhang erkennen kann (beispiel § 13 bezug auf § 9). Anderes Beispiel: Beitrittserklärung - ich hatte mal vorgeschlagen dass diese formlos erfolgen kann (und ich weiß, dass dies von Amtsgerichten akzeptiert wird) und jetzt machst Du darum einen Aufwand, den ich nicht nachvollziehen kann. Oder Der § mit dem „Open Source Verein“ wozu ist dies nötig? Nicht alles was wir in OSEG machen wollen muss seinen Niederschlag in der Satzung finden. Ich habe es schon öfter betont: in die Satzung sollte m.E. nur rein, was für den Erhalt der Gemeinnützigkeit wirklich nötig ist.
Wenn Du den derzeitigen aufgeblähten Vorschlag von einem Notar prüfen lasen willst wird das - fürchte ich - ein teures Vergnügen (schätze mal zwischen 600.- bis 1200.- €)

@Hermann, Danke für die Antwort!
Ich habe folgendes gelöscht „einschließlich der Studentenhilfe, und der Erziehung“. „Volks- und Berufsbildung“ habe ich gelassen. „Aufbau von resilienten Gemeinden“ wird durch Offene Entwicklung 2a) erreicht.

Danke für den Bezugfehler, §13 bezieht sich jetzt auf §10.

formlose Beitrittserklärung klingt sehr gut! Wie geht das? Ich konnte Dich telefonisch nicht erreichen.
So wie es jetzt steht:
Art der Beitrittserklärung: schriftlich, per E-Mail oder durch die Online-Plattform.
Daten: Name, E-Mail, Adresse, usw sind alle nötige Daten.
Was ist verschieden bei formolose Beitrittserklärung?

„Open Source Verein“ gibt Empfehlungen für die Transparenz ohne rechtliche Bindung. Eventuell könnten wir es in einer „Open Source Ordnung“ auslagern? :slight_smile:

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