Habe auch folgendes hinzugefügt:
§ 9 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt einen oder zwei Kassenprüfer, die weder Vorstandsmitglieder noch Angestellte des Vereins sind, auf die Dauer von einem Jahr. Diese überprüfen am Ende eines jeden Geschäftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenführung und erstatten einen Bericht darüber.
https://docs.google.com/document/d/1pQgSLV0tL9AOpDUfd0-EeIErOuiOpFugHWRh08ue4Hk/edit#heading=h.ss0sol291rnt
Es ist nicht erforderlich, aber kann uns für die Transparenz helfen.