[TODO-1] Vereinssatzung beschließen

Okay - ich, Thomas und Achmed haben die Teilnahme bestätigt - wir treffen uns dann heute, Samstag, um 20:00 in Mumble.

Thomas war nicht dabei. Mit Achmed sind für folgende Zahlen in Konsens (Bitte um Meinungen darüber):

9.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, wenn 20% der Mitglieder ihre gültige(n) Stimme(n) abgegeben haben.

  1. 2 von 10 Mitglieder, oder 4 von 20, oder 10 von 50 , 20 von 100 können schon einen Antrag beschließen (im Rahmen von einem Zeitraum natürlich, wie unten beschrieben).
    Für größere Mitgliederzahl das macht Sinn, für kleinere - eine Minderheit hätte schon mehr Kraft, wenn andere im Zeitraum nicht abstimmen (können). Ein anderer Vorschlag wäre dies bei kleiner Mitgliederzahl zu erhöhen:

  2. „wenn 25% der Mitglieder bis zu einer Mitgliederzahl von 17 und 20% der Mitglieder ab einer Mitgliederzahl von 18“
    25%
    2 Mitglieder = 5-8 (Mitgliederanzahl)
    3 = 9-12
    4 = 13-17
    20% ab 18 Mitglieder
    5 = 18-20
    6 = 21-25
    7 = 26-30

9.2. Die für die Beschlussfassung erforderliche Mehrheit beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 80%, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 90% und für alle anderen Anträge 60% der gültig abstimmenden Mitglieder.

  1. für normale Anträge 60% vs 40% finden wir gut.
    50% vs 50% - die Wahl ist zu unentschieden.

  2. Satzungsänderungen 80%
    70% wäre bisschen wenig. 90% ist leichter dagegen abzustimmen.

  3. Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 90%
    Die wichtigsten Entscheidungen - idealerweise 100%, aber leicht von Mitglieder zu blockieren, haben wir uns für 90% entschieden.

9.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 7 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 14 Tage und für alle anderen Anträge 5 Tage. Wenn bei Multiple-Choice-Anträgen am Ende des Zeitraums mehrere Optionen die gleiche Stimmenzahl haben, wird der Zeitraum um 2 Tage verlängert.
Eine überwiegende Mehrheit wird erreicht wenn die Stimmen für einen Beschluss mindestens 70% der Mitgliederzahl betragen und dann wird der Zeitraum auf 24 Stunden gekürzt.

Der Zeitraum fängt nachdem Beschlussfähigkeit erreicht wurde.

Die folgende Zeiträume finden wir nicht zu klein und nicht zu groß:

  1. für normale Anträge - 5 Tage

  2. Anträge über Satzungsänderungen - 7 Tage

  3. Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins - 14 Tage

  4. Bei überwiegende Mehrheit - 70% der Mitgliederzahl ist der Zeitraum 1 Tag (24 Stunden).
    D.h. 7 von 10 (oder 14 von 20) Mitglieder stimmen für Ja oder Nein - Beschluss wird nach 1 Tag genommen.
    So sind können wir schneller einstimmig beschließen.

Überwiegende Mehrheit könnte evtl. besser mit einer Formel beschrieben werden, die die Mitgliederzahl und die Zahl der abstimmenden Mitglieder involviert.

Sorry, ich hab es gestern nicht mehr geschafft.

Ich finde die Zahlen ok, die ihr festgelegt habt. Hab aber damit auch keine Erfahrungen. Die Praxis wird zeigen, wie sinnvoll die sind. Gut wäre, wie gesagt, wenn wir die Zahlen ohne Satzungsänderung später leicht anpassen könnten.

Ich hab den Absatz zur überwiegenden Mehrheit leicht geändert, denn sie bezieht sich doch nur auf die „anderen Anträge“, stimmts?

Neue Version:

9.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 7 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 14 Tage und für alle anderen Anträge 5 Tage. Wird im letzten Fall (andere Anträge) eine überwiegende Mehrheit von mindestens 70% der Mitgliederzahl erreicht, dann wird der Zeitraum auf 24 Stunden gekürzt. Wenn bei Multiple-Choice-Anträgen am Ende des Zeitraums mehrere Optionen die gleiche Stimmenzahl haben, wird der Zeitraum um 2 Tage verlängert.

Hi Thomas,

gut, d.h. bis jetzt sind wir 3 Mitglieder in Konsens. Wir warten auf Meldung von: Alex, Aron, Albert, Hermann, und Oliver. Ich schicke sie eine E-Mail. Wenn keiner in den nächsten drei Tagen (nach Mittwoch 14:00) die Zahlen zustimmt, dagegen ist oder die Zahlen verbessert, würde ich die Zahlen so übernehmen.

Ich würde sagen, dass die überwiegende Mehrheit für alle (regulär und Multiple-Choice) Anträge ist:

9.3. Der notwendige Zeitraum beträgt für Anträge über Satzungsänderungen 7 Tage, für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 14 Tage und für alle anderen Anträge 5 Tage. Eine überwiegende Mehrheit wird erreicht wenn die Stimmen für einen Beschluss mindestens 70% der Mitgliederzahl betragen und dann wird der Zeitraum auf 24 Stunden gekürzt. Wenn bei Multiple-Choice-Anträgen am Ende des Zeitraums mehrere Optionen die gleiche Stimmenzahl haben, wird der Zeitraum um 2 Tage verlängert.

Hi,

für mich sind die Zahlen soweit ok, bis auf zwei Sachen die ich anders machen würde:

  1. Beschlussfähigkeit: Bis 10 Mitglieder 33% bis 17 Mitglieder 25% und dadrüber 20% Einfach, weil es mindestens 3 Leute sein sollten. 2 Leute find ich zuwenig, das ist ein bischen anrüchig. Weil 2 können sich immer irgendwie einigen und sich was zurechtmauscheln, bei 3 ist es schon schwieriger, die unter einen Hut zu kriegen. Ausserdem hat man dann klare Abstimmungsverhältnisse, bei 2 kann es oft zu unentschieden kommen.

  2. Zeiraum für normale Abstimmung finde ich mit 5 Tagen etwas kurz und würde das auch auf 7 Tage setzen. Weil, es kann immer mal sein, das einer mal eine Woche in Urlaub ist oder sonstwie unterwegs. Aber zumindest bei Kurzurlauben ist man dann meist nach dem Wochennde wieder da.

Soweit meine Vorschläge, die könnt Ihr integrieren wenn ihr wollt, oder auch nicht, ich gebe aber schonmal pauschal meine Zustimmung.

Gruss,
Oliver

Danke Oliver,

  1. Den Vorschlag finde ich gut und würde ich gerne übernehmen. Korrekter ist: 33% bis 9 Mitglieder, 25% von 10 bis 16 Mitglieder, 20% ab 17 Mitglieder:

33%
3 Mitglieder → 7-9 Mitgliederzahl

25%:
3 Mitglieder → 10-12
4 Mitglieder → 13-16

20%
4 Mitglieder → 17-20
5 Mitglieder → 21-25
6 Mitglieder → 26-…

  1. Zeitraum für normale Anträge (und Satzungsänderungen) auf 7 Tage - finde ich Okay - kann damit leben :slight_smile:

Ein dynamisches System das sich den Mitgliedern anpasst, das ist eigentlich das was wir gesucht haben! Wir könnten das jetzt so lassen, oder es in einem formalismus packen, habe gegen diese Lösung nichts einzuwenden, die Praxis wird zeigen ob es funktioniert.

Rechtliche dynamische Anpassung kann erfolgen wenn wir die „Geschäftsordnung der MV“ außerhalb der Satzung haben. Ich versuche dies zu klären. Rechtliche Hilfe würde helfen.

Ich habe die Satzung so geändert:

Bitte prüfen:

9.1. Beschlussfähigkeit wird erreicht, wenn 33% der Mitglieder bei einer Mitgliederzahl bis 9, oder 25% der Mitglieder bei einer Mitgliederzahl von 10 bis 16, oder 20% der Mitglieder bei einer Mitgliederzahl ab 17 ihre gültige(n) Stimme(n) abgegeben haben.



9.3. Der notwendige Zeitraum beträgt:
a) für Anträge über Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins 14 Tage. Eine überwiegende Mehrheit wird erreicht wenn die Stimmen für einen Beschluss mindestens 85% der Mitgliederzahl betragen und dann wird der Zeitraum auf 5 Tage gekürzt.

b) für Anträge über Satzungsänderungen und alle anderen Anträge 7 Tage. Eine überwiegende Mehrheit wird erreicht wenn die Stimmen für einen Beschluss mindestens 70% der Mitgliederzahl betragen und dann wird der Zeitraum auf 24 Stunden gekürzt.

c) Wenn bei Multiple-Choice-Anträgen am Ende des Zeitraums mehrere Optionen die gleiche Stimmenzahl haben, wird der Zeitraum um 2 Tage verlängert.

Die überwiegende Mehrheit muss bei Auflösung des Vereins höher sein und der Zeitraum länger sein.

  1. Ein Antrag wird geschlossen, wenn er:
  • angenommen wurde oder
  • bis zum Ablaufdatum nicht angenommen wurde oder
  • länger als 1 Monat > keine Stimmen (Ja, Nein, Enthaltung) hatte.

In Konsens mit Achmed über 1 Monat.

So … ich muss sagen, dass die Satzung sieht schon gut aus. Morgen versuche ich die rechtliche Fragen mit dem Amtsgericht zu klären.

Nach einem Gespräch mit Hermann habe ich folgendes gemacht:
https://docs.google.com/document/d/1pQgSLV0tL9AOpDUfd0-EeIErOuiOpFugHWRh08ue4Hk/edit?pli=1#heading=h.nww8v2oofxuq

  • Fördermitglieder hinzugefügt - die Mitglieder, die sich mit der Vereinsarbeit nicht beschäftigen wollen, aber möchten den Verein finanziell unterstützen.
  • Datenschutz - Unnötige Punkte gelöscht. Erhebung von anderen Daten als in der Satzung ist möglich.
  • Vereinszweck erweitert:

b) Forschung und Entwicklung von Methoden, die zu einer lokale, nachhaltige und solidarische Ökonomie beitragen (z.B. ökologische Landwirtschaft).
e) …, Herausgabe von Publikationen

TODOs:

  • Wahrscheinlich werden wir eine ordentliche physikalische MV brauchen - dies würde die Gründungsversammlung ermöglichen.
  • Geschäftsordnung der MV außerhalb der Satzung erstellen (e.g. CCC Mannheim und Freiburg)

Ein Anwalt könnte uns Ende nächste Woche helfen - Dank Tom Hansing von anstiftung-ertomis.de

Feedback von LennStar: Die Bewegung | OSE-Germany e.V.

LennStar, Danke für das Feedback!

Hab den Satzungsentwurf mal überflogen:
§5 2. sollte ohne Probleme gehen, sofern das Mitglied eindeutig identifiziert werden kann.

MV: Momentan könnt ihr kein RL-Treffen durchführen, da ihr eine Online-Plattform zwingend vorschreibt. Nicht gut glaube ich ^^. Das mit zweifelsfrei würde ich wegstreichen. Es wird euch wohl reichen müssen, dass ihr denjenigen an der Stimme und seinen Logindaten o.ä. erkennt.

Eine fortlaufende MV würde ich nicht machen - ihr könnt viele Dinge auch besprechen und „beschließen“ ohne das.

Was die Beschlussfähigkeit, die Mehrheiten und Wahlverfahren angeht - ja, ihr könnt die aus der Satzung nehmen und in die GO packen. Ich würde es euch auch ganz ganz dringend ans Herz legen.
Bei Mehrheiten etc. bitte auch so stricken, dass damit die Anwesenden gemeint sind (z.B. durch „akkreditierte Mitglieder“)

$8 9. Der Vorstand kann sich keine GO geben, er gibt sich eine. Ohne hast du z.B. keinen Kontozugriff, die Banken verlangen das.

Bezüglich der Schriftform ist eine Signierung/Verschlüsselung sicher von Vorteil.


Rein rechtlich sollte es möglich sein, Mitgliederversammlungen (und wahrscheinlich auch Gründungen) rein online abzuhalten. Allerdings ist das nicht ohne.
Die Piraten haben da Anfang des Jahres eine Probe mit einer verteilten MV gemacht.
Problematisch sind v.a. die Postenwahlen: Ich weiß nicht, wie es bei Vereinen ist, aber wahrscheinlich auch hier geheime Wahl? Dann ist die Nachprüfbarkeit übers Netz nicht gegeben, wenn keine Kameraaufzechnung der Wahlurne - und ihr bräuchtet eine gewisse Anzahl von Leuten pro Ort.


Alles betrachtet aus meinen Parteisatzungserfahrungen.

Kommentare von Nikolay:

Eine fortlaufende MV würde ich nicht machen - ihr könnt viele Dinge auch besprechen und „beschließen“ ohne das.

Was sind die Möglichkeiten, diese Entscheidungen möglichst flexibel zu nehmen?

Bei Mehrheiten etc. bitte auch so stricken, dass damit die Anwesenden gemeint sind (z.B. durch „akkreditierte Mitglieder“)

Anwesendheit würden wir folgendermaßen bestimmen:

  • Der Nutzer hat den Antrag gelesen.
  • Der Nutzer hat einen Knopf gedrückt und Anwesenheit bestätigt.

Falls Du antworten möchtest, aber Dich nicht registrieren möchtest, Du kannst mich einfach per E-Mail erreichen:
http://wiki.opensourceecology.de/wiki/Nikolay_Georgiev

Danke Dir für die andere Tipps, habe ich übernommen.

Ich bin zur Zeit in München, werde wahrscheinlich die nächste Wochen reisen. Werde nochmal mit den Piraten hier Kontakt aufnehmen. Danke Dir!

Nikolay

Hallo ihrs! :wink:

Was sind die Möglichkeiten, diese Entscheidungen möglichst flexibel zu nehmen?

Das ist nicht so einfach zu sagen. Grundsätzlich sollte man die ganzen formalen Sitzungen so klein und wenig wie möglich halten (wichtig!) - und MVs sind das formalste, was es gibt.
Stell dir vor, es gibt irgendeinen Abstimmungsfehler und die ganze (3 Jahre) laufende MV wird als ungültig erklärt. So als Worst-Case. :wink:

Die Frage ist: Was muss von wem entschieden werden?
Die MV beschließt die Satzung und wählt den Vorstand. Mehr muss sie nicht machen in einem Verein, glaube ich.
Der Vorstand führt die Geschäfte und ist auch verantwortlich (finanziell). ggf. muss dieser also auch gegen den Willen der MV handeln bzw. zurücktreten.
Wonach entscheidet der Vorstand?
Nach dem WIllen der Mitglieder (sollte jedenfalls so sein).
Wie wird dieser sichtbar?

→ Das ist der Knackpunkt, glaube ich. Ihr braucht keine formale, dauerhafte MV. Es gibt RL-Treffen zu Vorstands-Wahlen (was einfach einfacher ist, außerdem braucht es auch gelegentlichen Offline-Kontakt, das wird gerne unterschätzt!) und Satzungsänderungen.
Was ihr dann informell macht - eine „Mitgliederversammlung“, die nur laut Satzung keine ist, sonst aber genau gleich abläuft - ist eure Sache und wesentlich einfacher.
Ihr könnt euch immer noch online treffen mit Identifikation und Protokollen und allem drum und dran, aber ihr lauft nicht Gefahr, in eine rechtliche Falle zu laufen. Ihr schreibt in eure Satzung „Der Vorstand ist gehalten, sich bei Entscheidungen an den dokumentierten Mitgliederwillen zu halten“ und fertig. (Tut er’s nicht ohne sehr guten Grund, fliegt er.) Von jeder Sitzung des „dauerhaften Mitgliedertreffens“ (nicht -Versammlung) gibt es ein Protokoll mit Anwesenden und Abstimmungsergebnissen.
Wenn die Abstimmungen abseits eines Treffens und über eine gewissen Zeit laufen, dann gibt es halt das Abstimmungsergebnis irgendwo im Abstimmungstool.
Bsp: Liquid Feedback meines LV:
http://lqfb.piraten-lsa.de/lsa/issue/show/22.html
Zwei Initiativen, die ähnliches wollten. Gewonnen hat die Negativliste mit 14 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen. Die Negativliste hat 4/5/5.
Der Willen der Mitglieder ist also: Positivliste.

[btw: LQFB eignet sich gut für Abstimmungen und Arbeit an Themen, ist aber für einen Verein wahrscheinlich zu mächtig und auf jeden Fall nicht ohne Einweisung zu bedienen.
btw2: Falls ihr es noch nicht kennt: http://www.piratenpad.de/ - mein Tip: Legt euch eine Gruppe an. Die Pads funktionieren besser und man kann entscheiden, ob öffentlich oder intern sichtbar. Funktion: Alle nehmen den Link vom Pad und dann kann gleichzeitig drin geschrieben werden. Super für Protokolle oder gemeinsame Texterstellungen. Wird aber schnell unübersichtlich wegen den begrenzten Formatierungen.
btw3: Was wollt ihr zum reden nutzen?]


Für eure Rechnungsprüfer als Hilfestellung: Finanzen/Kassenprüfung – Piratenwiki
Und nicht wundern, dass da Kassenprüfer steht. Ist ne lange Geschichte…
Ich bin in meinem LV Prüfer (wenn auch noch ohne buchhalterische Ausbildung, die fange ich nächste Woche an ^^) - wenn also Fragen sind kann ich vllt. helfen.

Anwesendheit würden wir folgendermaßen bestimmen:

Ich meinte, nicht schreiben „der Mitglieder“ sondern der „anwesenden Mitglieder“ oder wie immer es dann ausgedrückt wird. Es dürfte verdammt schwer sein, 50% der Mitglieder (des ganzen Vereins) zu einem Termin zu kriegen :wink: